Prüfungsanfechtungen,
die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Akkreditierung von
Studiengängen, die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die
Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Handwerksrecht (Altgesellenregelung),
die Erstattungsverpflichtung von Offizieranwärtern nach der Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer, die Beantragung einer Baugenehmigung,
Konkurrentenklagen im Beamtenrecht, Einbürgerungen, die Rückforderung von
Subventionen, die Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung - um nur
beispielhaft einige unserer Tätigkeitsbereiche zu nennen - erfordern juristisch
fundiertes Spezialwissen.
Wir, die Kanzlei Baiker & Richter, sind eine Fachkanzlei für
Verwaltungsrecht. Daher sind die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Darüber hinaus beraten wir Sie in ausgewählten Bereichen des Steuerrechts.
Wir betreuen Privatleute, Unternehmen sowie Behörden bundesweit in
verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Zu unserer Mandantschaft
zählen darüber hinaus internationale Unternehmen, die in Deutschland eine Firma
gründen wollen oder aufenthaltsrechtliche Detailfragen zu klären haben.
Sie erreichen uns wie folgt:
---------------- Baiker & Richter Rechtsanwälte
Kaiserswerther Straße 263 40474 Düsseldorf T (0211) 58 65 156 F (0211) 58 65 158 b-r@baiker-richter.com