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Gewerberecht

Sie haben eine Gewerbeuntersagung erhalten oder Ihnen wurde die Erlaubnis zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes untersagt?   

Sie möchten z. B. auf einem Markt Ihre Waren anbieten und wurden nicht als Teilnehmer zugelassen?   

Sie haben Zweifel, ob die Tätigkeit Ihres Unternehmens tatsächlich als Gewerbe oder als erlaubnispflichtiges Gewerbe einzustufen ist?   

Für Sie stellt sich die Frage, ob die geweberechtlichen Vorschriften auch gelten, wenn Sie z. B. eine limited in England gründen?   


Gemäß § 1 Gewerbeordnung gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Dementsprechend ist der Betrieb eines Gewerbes grundsätzlich jedermann gestattet. Dennoch gibt es um Gefahren abzuwehren, die mit der Gewerbeausübung in Verbindung stehen können, zahlreiche Vorschriften, die zu beachten sind. Diese Vorschriften gelten nicht nur für in Deutschland ansässige Firmen, sondern unter Umständen auch für Unternehmen, die im Ausland Ihren Sitz haben. Wir verfügen über eine jahrelange Erfahrung in gewerberechtlichen Fragestellungen und beraten und vertreten Sie oder Ihr Unternehmen in allen Angelegenheiten.   

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