Sie leben schon lange in Deutschland und möchten wissen,
welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eingebürgert zu werden?
Die Ausländerbehörde akzeptiert die Sprachnachweise über
Ihre Deutschkenntnisse nicht?
Sie oder Ihre Kind benötigen eine doppelte
Staatsangehörigkeit, weil Sie beispielsweise sonst in ihrem Heimatland nicht
erben können?
Bei Ihnen ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
eingetreten, weil Sie eine weitere Staatsangehörigkeit angenommen haben?
Im Jahre 2008 wurden ca. 94500 Ausländer eingebürgert, davon
kamen beispielsweise
4229 Menschen aus dem Irak. Wir begleiten Sie durch das
Einbürgerungsverfahren, helfen Ihnen bei allen notwendigen Schritten von der
Antragstellung bis zur Vertretung im Gerichtsverfahren und unterstützen Sie bei
sämtlichen Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts.