Sie wollen bauen, doch die Gemeinde hat Ihren Antrag auf
Erteilung einer Baugenehmigung oder Ihre Bauvoranfrage abgelehnt, weil Ihr Vorhaben
nicht mit dem Bebauungsplan im Einklang stehen soll?
Die Ansiedlung oder die Erweiterung Ihres Gewerbetriebs soll
wegen bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Gründen nicht genehmigt werden?
Sie haben Bedenken, ob die Baumaßnahmen Ihres gewerblichen
oder privaten Nachbarn mit dem geltenden Recht in Einklang stehen und Sie in
Ihren Rechten beeinträchtigen?
Sie benötigen Unterstützung im Planfeststellungsverfahren?
Das Baurecht beschäftigt sich im Wesentlichen damit, ob ein
bestimmtes Bauvorhaben an einer bestimmten Stelle in der geplanten Art und
Weise zulässig ist. Welche Vorgaben ein Bauvorhaben erfüllen muss, um doch noch
genehmigt zu werden, lässt sich oftmals durch Verhandlungen mit den beteiligten
Behörden klären. Ansonsten verbleibt die Möglichkeit einer
verwaltungsgerichtlichen Klärung. Wir beraten und vertreten Privatleute,
Unternehmen und Gemeinden in sämtlichen baurechtlichen Fragestellungen.
Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen, welche Rechte Sie haben und welche
Lösungsmöglichkeiten bestehen.