Ihnen wird das Einbringen von Stoffen in ein Gewässer nicht
gestattet?
Sie sind Betreiber einer Wasserkraftanlage oder ehemaliger
Inhaber eines Reinigungsbetriebs?
Sie sollen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung dulden oder
werden als Verpflichteter herangezogen?
Das Wasserrecht hat die Bewirtschaftung von Gewässern zum
Gegenstand. Einerseits dient Wasser dem Menschen als elementare
Lebensgrundlage, andererseits wird es von der modernen Industriegesellschaft
zum Transport von Waren, Schmutzfrachten und Wärme, zur Gewinnung von
Rohstoffen, Energie und Produkten eingesetzt. Eine interessensausgleichende
Bewirtschaftung ist daher erforderlich. Wir beraten und vertreten Unternehmen,
Behörden und Bürger in sämtlichen wasserechtlichen Angelegenheiten. Sprechen
Sie uns an, wir erläutern Ihnen Ihre Rechte und zeigen Ihnen, welche
Lösungsmöglichkeiten bestehen.