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Sie wollen Wasser aus einem Gewässer entnehmen?  

Ihnen wird das Einbringen von Stoffen in ein Gewässer nicht gestattet?  

Sie sind Betreiber einer Wasserkraftanlage oder ehemaliger Inhaber eines Reinigungsbetriebs?  

Sie sollen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung dulden oder werden als Verpflichteter herangezogen?  

Das Wasserrecht hat die Bewirtschaftung von Gewässern zum Gegenstand. Einerseits dient Wasser dem Menschen als elementare Lebensgrundlage, andererseits wird es von der modernen Industriegesellschaft zum Transport von Waren, Schmutzfrachten und Wärme, zur Gewinnung von Rohstoffen, Energie und Produkten eingesetzt. Eine interessensausgleichende Bewirtschaftung ist daher erforderlich. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Behörden und Bürger in sämtlichen wasserechtlichen Angelegenheiten. Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen Ihre Rechte und zeigen Ihnen, welche Lösungsmöglichkeiten bestehen.