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Bei Ihrem Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf feststellt oder die Teilnahme am gemeinsamen Unterricht wurde abgelehnt und Sie haben Zweifel, ob die Entscheidung der Behörde richtig ist? 

Die Nichtversetzung in die nächste Klasse oder das nichtbestandene Abitur erscheinen Ihnen nicht nachvollziehbar?  

Ihr Kind soll für die Wunschschule nicht geeignet sein?  

Fehlentscheidungen im schulischen Bereich können einen erheblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung eines Kindes haben. Aber: Schule ist kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil: Es bestehen unzählige Vorschriften, die bei schulischen Entscheidungen beachtet werden müssen und die bei Missachtung z. B. zu einer besseren Note führen können. Wir helfen Ihnen bei Schwierigkeiten mit den Schulen und den Schulbehörden und vertreten Ihre Interessen.



Ein unterbliebenes Elterngespräch im Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellt einen beachtlichen Verfahrensfehler dar...


Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, Aufsatz von Ra Marcus Richter, LL.M. vom 13.01.2013...


Prognoseunterricht: Bericht tv.NRW vom 13.05.2009 mit Frau Rechtsanwältin Baiker