Sie sind Offiziersanwärter und möchten Ihren Dienst bei der
Bundeswehr beenden, jedoch schreckt Sie die Erstattungspflicht ab?
Sie möchten eine Laufbahn bei der Bundeswehr beginnen?
Ihre
Fliegertauglichkeit bzw. persönliche Eignung wurde allerdings verneint?
Sie sind Sanitätsoffizier und Ihnen wurde versagt, sich auf
das Grundrecht des Art. 4 Abs. 3 GG zu berufen mit der Konsequenz, dass Sie
nicht aus der Bundeswehr entlassen werden?
Ihre Übergangsgebührnisse nach Soldatenversorgungsgesetz
wurde nicht in der gewünschten Höhe festgesetzt?
Die Bundeswehr bietet als Arbeitgeber sowohl im zivilen als
auch im militärischen Bereich viele berufliche Möglichkeiten. Aber gerade für
Soldatinnen und Soldaten gelten besondere Einstellungs- als auch Entlassungsvoraussetzungen.
Wir verfügen über ein großes Spezialwissen und unterstützen Sie, bei allen
auftretenden Fragen im Soldatenrecht.