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Sie haben eine Prüfung nicht bestanden und haben Zweifel, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist?  

Sie möchten Medizin studieren, haben aber keinen Studienplatz erhalten?

Ihre Bewerbung für einen Masterstudiengang wurde abgelehnt, da Sie die Aufnahmekriterien nicht erfüllen sollen oder Ihr bisheriger Studiengang nicht akkreditiert ist?  

Ihre Prüfungsordnung wurde geändert und Sie müssen zusätzliche Scheine erwerben?  

Sie haben im Ausland studiert und Ihre Bildungsnachweise werden nicht oder nur teilweise anerkannt?  

Der Druck auf die Studierenden wächst. Die Umsetzung des Bolonga-Prozesses hat nicht nur zu einer Straffung des Studiums geführt sondern auch rechtlich erhebliche Folgeprobleme aufgeworfen. Darüber hinaus steigt der numerus clausus in vielen Studiengängen stetig an. Wir beraten und vertreten Studierende und Universitäten bei allen rechtlichen Schwierigkeiten im Bereich der Hochschule und helfen Ihnen, Lösungen zu finden.  



Mangelsnormativer Bestimmung der Grundlagen und Methoden zur Bestimmung derAufnahmekapazität des Modellstudiengangs Hannibal wird dieAufnahmekapazität der Antragsgegnerin im Wintersemester 2008/2009 imWege der Interessenabwägung nach § 123 Abs. 1 VwGO mit 311Studienplätzen angenommen...


BAföG-Recht: Zur Frage der Förderungsdauer bei einem Auslandsstudium unter Beachtung der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs...