Sie möchten sich ohne Meisterbrief selbständig machen und
eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO oder einer Ausnahmebewilligung nach §
8 HwO und § 9 HwO beantragen und sind sich nicht sicher, welche Unterlagen Sie
benötigen?
Ihr Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle wurde
abgelehnt oder Sie möchten klären, ob Sie überhaupt ein zulassungspflichtiges
Handwerk betreiben?
Sie betreiben Ihr Handwerk im Reisegewerbe und es wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eingeleitet?
Mit der Reform der Handwerksordnung im Jahre 2004 wurde zwar
das Meisterbriefserfordernis in vielen Handwerken abgeschafft und mit der
Einführung der sog. Altgesellenregelung die Existenzgründung im Handwerk ohne
Meisterbrief erleichtert. Dennoch sind viele rechtliche Einzelheiten nach wie
vor ungeklärt und gerade in den zulassungspflichtigen Handwerken erfolgt
oftmals eine zu restriktive Handhabung bei der Erteilung von
Ausnahmeberechtigungen und -bewilligungen. Gleichfalls wird gegen viele
selbständige Handwerker häufig unrechtmäßig und vorschnell der Vorwurf der
Schwarzarbeit erhoben. Wir helfen Ihnen bei Schwierigkeiten mit den
Handwerkskammern und Ordnungsbehörden und begleiten sie bei der
Existenzgründung im Handwerk.