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Sie haben eine Prüfung endgültig nicht bestanden und haben Zweifel, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist?  

Oder sind Sie mit der Bewertung einer Prüfung nicht zufrieden?  

Ihnen wurde die Approbation entzogen und Sie möchten gerichtlich klären lassen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen?  

Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss erworbenen, der nicht anerkannt werden soll?  

Das Bestehen einer Prüfung hängt nicht nur vom eigenen Wissen ab. Wichtig ist auch, ob beispielsweise der Prüfungsstoff zulässig war, vertretbare Antworten als solche gewertet worden sind oder die am Prüfverfahren beteiligten Prüfer überhaupt berechtigt waren, die Prüfung abzunehmen. Wir überprüfen Prüfungsentscheidungen in allen Berufsfeldern, helfen Ihnen bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen und vertreten Sie, falls Ihnen die Berufsausübung untersagt werden soll.



An die Unverzüglichkeit der Geltendmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen...