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Sie wurden tauglich gemustert und können diese Entscheidung nicht nachvollziehen?

Sie sehen Ihre berufliche Zukunft als gefährdet an, wenn Sie den Wehr- oder den Zivildienst ableisten müssten? 

Ihr Zurückstellungsantrag oder Ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurden abgelehnt?  

Sie sind Offiziersanwärter und möchten Ihren Dienst bei der Bundeswehr beenden, jedoch schreckt Sie die Erstattungspflicht ab?  

Machen Sie eine duale Ausbildung oder ein BA-Studium oder möchten gerne ins Ausland, anstatt den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten?

Seit Jahren ist die Anzahl der Wehrpflichtigen, die zum Wehr- und Zivildienst herangezogen werden, rückläufig. Nur noch jeder Fünfte Wehrpflichtige wird einberufen. Umso härter kann es denjenigen treffen, bei dem die Einberufung droht und die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes nicht mit der weiteren Ausbildungs- und Berufsplanung im Einklang steht. Wir verfügen über ein großes Spezialwissen und helfen Ihnen, bei allen auftretenden Fragen.



Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Musterungsbescheid, dass derWiderspruch "innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe" erhoben werdenmüsse, ist fehlerhaft, wenn der Bescheid nach § 4 VwZG mittelsEinschreiben zugestellt wird...


Ein Wehrpflichtiger ist für seine Dienstbehörde unentbehrlich, wenn undsolange er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten als einzigerMitarbeiter der Behörde in der Lage ist, unaufschiebbare Aufgaben der Behörde zu erledigen...


Die im Rahmen einer kooperativen Ingenieursausbildung zum DiplomMechatroniker FH vereinbarte Parallelausbildung zum Industriemechanikerstellt eine Berufsausbildung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. WPflG dar...


Zurückstellung BA-Studium / Duale Ausbildung / Duales Studium, Aufsatz von RA Marcus Richter vom 09.11.2009